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Update zum Ersatzneubau der Trifthütte

Vorprojekt genehmigt – Baugesuch eingereicht – im Gespräch mit Abt. Naturförderung.

Die Hüttenkommission des SAC Bern hat das überarbeitete Vorprojekt genehmigt. Das Baugesuch wurde eingereicht. Mit der Abteilung Naturförderung wird das Gespräch gesucht.  

Terrasse mit Blick zum Chilchlistock © Werkgruppe agw Bern

Stand Bauprojekt

Um die Baubewilligungsphase zu verkürzen, wurden Voranfragen an die Baubewilligungsbehörde eingereicht. Die Rückmeldungen sind eingetroffen und in der weiteren Bearbeitung des Bauprojekts berücksichtigt worden.  Offene Punkte gibt es noch in der vom Jagdinspektorat geforderten Überarbeitung des Wildtierschutzkonzepts. Die Ausarbeitung des Baugesuchs ist erfolgt, die Unterlagen wurden am 15. März eingereicht.

Der Phasenabschluss Bauprojekt durch die Planenden erfolgt auf Ende April 2024.

Baubewilligungsverfahren

Das Baugesuch wird bei der Einwohnergemeinde Innertkirchen eingereicht. Für das Baubewilligungsverfahren ist das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zuständig. Aus der Rückmeldung zur Voranfrage werden nebst den üblichen Ämtern unter anderem auch folgende Stellen die Eingabe prüfen und ihre Stellungnahme mit Fachberichten abgeben:

  • Einwohnergemeinde Innertkirchen
  • Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
  • Abteilung Naturgefahren
  • Abteilung Bauen des Amts für Gemeinden und Raumordnung
  • Abteilung Orts- und Regionalplanung des Amts für Gemeinden und Raumordnung
  • Abteilung Naturförderung
  • Jagdinspektorat
  • Oberingenieurkreis I

Ohne Einsprachen und Verzögerungen ist mit der Erteilung der Baubewilligung bis September 2024 zu rechnen.

Wildtierschutzkonzept, offene Punkte

Aus der Voranfrage an die Baubewilligungsbehörde resultierte die Forderung nach einem detaillierten Wildtierschutzkonzept seitens Naturförderung, obwohl der neue Standort laut Karte weder in einem Wildschutzgebiet noch in einer Wildruhezone oder in einem Wildwechselkorridor liegt. In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass sich der Projektperimeter an einem Standort befindet, welcher direkt oder peripher von verschiedenen wildlebenden Säugetieren und Vögeln besiedelt wird. Deshalb wird gefordert, dass Informationen zu den betroffenen Wildtieren und deren Lebensraum, den Auswirkungen des Projektes auf diese Wildtiere und deren Lebensraum sowie entsprechende konfliktmildernde Massnahmen nachzureichen sind.

Damit keine Verzögerungen im Bewilligungsprozess entstehen, soll dieser Punkt nun möglichst rasch mit der Abteilung Naturförderung besprochen und bereinigt werden. Es wird sich die Frage stellen, ob ein Monitoring zwingend erforderlich ist. Eine der Auflagen wird sein, dass ein Salzleckstein-Verbot im Umkreis von zwei Kilometern von der Hütte im Konzept aufgenommen und umgesetzt wird.

Kartenauszug aus map.geo.admin.ch, Wildtierschutzgebiete, Wildruhezonen (orange Flächen), bearbeitet durch Werkgruppe agw Bern

Kosten

Mit dem Phasenabschluss Bauprojekt liegen demnächst nebst den Plänen ein vollständigerer Baubeschrieb und der dazugehörende Kostenvoranschlag mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10% vor. 

Nächste Schritte

  • Abschluss Bauprojektphase und Start der Ausschreibungen für die Werkleistungen
  • Eingabe des Bauprojekts an den ZV zur Beurteilung und Genehmigung am 1. Mai 2024
  • Projekt in der Hüttenkommission SAC Bern am 17. Juni 2024
  • Rückmeldungen zur Baueingabe ca. Mitte Juni 2024
  • Projekt an der Vorstandssitzung SAC Bern am 1. Juli 2024
  • Baubewilligungserteilung ohne Einsprachen oder Nachforderungen ca. Mitte September 2024

Ziel

Bau der neuen Trifthütte im Sommer 2025, Rückbau der alten Hütte im Sommer 2026.

Franziska von Gunten, Mitglied PBK Trift

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